Das Solarpaket I – schon seit dem Sommer geplant, kommt nun,  und soll noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden.

Wir berichten so schnell wie möglich unter www.green-energy-law.com über die umfangreichen Änderungen berichten.

Eine erste Zusammenfassung mit Stichpunkten zu ist schon hier abrufbar:   https://www.green-energy-law.com/?p=1050

  • Mieterstrom im Gewerbe und Gebäudestrom
  • Reduzierung der Grenze zur Ausschreibung bei Dachanlagen auf 750 kW („Rolle rückwärts“)
  • Erhöhung der gesetzlichen anzulegenden Werte (nur) für große PV-Anlagen
  • Erhöhung der Gebotsgrößen im 1. Segment
  • zusätzlichen Umweltschutzkriterien bei Freiflächen-PV
  • Deckelung der zugebauten Gesamtleistung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen (80 GW)
  • neuer Zuschlagmodus für „besondere Solaranlagen“ (Agri-PV)
  • „Besondere PV-Anlagen“ = Agri-PV und PV auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten (jeweils bis 1 MW)  ohne Ausschreibung
  • Vereinfachungen beim Netzanschluss für Anlagen bis 100 kW
  • Anspruch auf eine Trasse über die Nachbargrundstücke (nur) der öffentlichen Hand
  • Weitere Erleichterungen für Bürgerenergie-Projekte
  • Weitere Erleichterungen beim Repowering
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