NÜMANN + SIEBERT hat bis Ende 2025 ein FAQ mit Ausfüllhinweisen zu den komplizierten Formularen der Hauptzollämter für die Stromsteueranmeldung der Lieferung aus Kleinanlagen bereitgestellt, die zwar stromsteuerfrei, aber anzeigepflichtig wren.
Mandanten und Verbände klagten über die schier undurchdringliche Rechtslage und unnötig komplizierten Formulare. Mit Wirkung ab 1.1.2026 hat der Gesertzgeber reagiert und die Anmeldepflichten sind entfallen, jedenfalls für Strom, der vor Ort aus PV-Anlagen bis 1 MW entnommen wird.
Als Information zu den Details der Rechtslage stellen wir das FAQ-Dokument in einer aktualisierten FAssung nach wie vor bereit:
