Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2020 den Privacy Shield-Beschluss 2016/1250 der Europäischen Kommission für ungültig erklärt (Pressemitteilung / Urteil).

Nicht für ungültig erklärt hat der Gerichtshof dagegen die Gewährleistung des Datenschutzes durch die von der Kommission bereitgestellten  EU-Standard-Vertragsklauseln. Diese können also weiterhin als Grundlage für Datenübermittlungen in die USA dienen.

Betroffene Unternehmen müssen ihre Datenflüsse ins Nicht-EU-Ausland detailliert überprüfen.

Nähere Informationen hierzu haben wir in unserem blog für Sie zusammengestellt.

Ihr Ansprechpartner für Datenschutz bei NÜMANN + SIEBERT ist Rechtsanwalt Peter Nümann (Kontakt: info@nuemann-siebert.com).

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