Das Solarpaket I – schon seit dem Sommer geplant, ist heute, am 15. Mai 2024, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt grundsätzlich morgen in Kraft. Es gibt allerdings viele Übergangsvorschriften und ein großer Teil des Pakets steht unter Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU.

Wir berichten unter www.green-energy-law.com über die umfangreichen Änderungen.

EineZusammenfassung mit Stichpunkten zu ist hier abrufbar:   https://www.green-energy-law.com/?p=1050

  • Mieterstrom im Gewerbe und Gebäudestrom
  • Reduzierung der Grenze zur Ausschreibung bei Dachanlagen auf 750 kW („Rolle rückwärts“)
  • Erhöhung der gesetzlichen anzulegenden Werte (nur) für große PV-Anlagen
  • Erhöhung der Gebotsgrößen im 1. Segment
  • zusätzlichen Umweltschutzkriterien bei Freiflächen-PV
  • Deckelung der zugebauten Gesamtleistung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen (80 GW)
  • neuer Zuschlagmodus für „besondere Solaranlagen“ (Agri-PV)
  • „Besondere PV-Anlagen“ = Agri-PV und PV auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten (jeweils bis 1 MW)  ohne Ausschreibung
  • Vereinfachungen beim Netzanschluss für Anlagen bis 100 kW
  • Anspruch auf eine Trasse über die Nachbargrundstücke (nur) der öffentlichen Hand
  • Weitere Erleichterungen für Bürgerenergie-Projekte
  • Weitere Erleichterungen beim Repowering

Anmerkung: Artikel aktualisiert am 15.05.2024

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