Der BGH zerkleinert die Kundenanlage
Die Begründung des Beschlusses zur Kundenanlage vom 13.05.2025 des Bundesgerichtshofes (BGH) liegt nun vor. Diese bestätigt die von uns bereits geäußerten Bedenken: Eine Kundenanlage, so der BGH, sei nur dann gegeben, „wenn sie kein Verteilernetz im Sinn von Art. 2 Nr. 28 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie darstellt“. Ein Verteilernetz ist wiederum nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes…