„AgNes“-Festlegung der BNetzA zu Strom-Netzentgelten diskriminiert Prosumer
Prosumer sollen zukünftig bei den Netzentgelten einen Aufschlag auf den Grundpreis von 70 bis 90 Prozent zahlen. Das wird auf die Stromrechnung mit einem Betrag zwischen 100 und 200 € jährlich durchschlagen. Zur grunflegenden Kritik unseres Partners Peter Nümann hier: https://www.green-energy-law.com/?p=1395