Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat im Urteil vom 28. November 2024 Az. C‑293/23 die Definition der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als unvereinbar mit dem EU-Recht beurteilt.

Entgegen anderweitiger Verlautbarungen, der “Begriff der Kundenanlage” sei “europarechtswidrig”, müssen wir uns aber meiner Meinung nach keinesfalls von dem Begriff der Kundenanlage als solchem mit “bye, bye” verabschieden. Auch für Befürchtungen, die Nutzung der Leitung vom Netzanschluss eines Mietshauses bis zur Wohnung müssten nun Netzentgelte bezahlt werden, weil die “Netzentgeltfreiheit” der Kundenanlage wanke, gibt es keinen Anlass.

Zu den Auswirkungen des Urteils informieren wir in unserem blog  green-energy-law.com

weiterlesen…

Menü