„AgNes“-Festlegung der BNetzA zu Strom-Netzentgelten diskriminiert Prosumer

Prosumer sollen zukünftig bei den Netzentgelten einen Aufschlag auf den Grundpreis von 70 bis 90 Prozent zahlen. Das wird auf die Stromrechnung mit einem Betrag zwischen 100 und 200 € jährlich durchschlagen.

Zur grundlegenden Kritik unseres Partners Peter Nümann hier: https://www.green-energy-law.com/?p=1395

Auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS übt scharfe Kritik an dem Prosumer-Aufschlag:

https://www.dgs.de/newsletter/netzentgeltreform-ja-aber-nicht-so-unsere-dgs-stellungnahme-zur-agnes-reform