In Mehrfamilienhäusern mit eigener Stromerzeugung, z.B. aus einer Photovoltaikanlage oder einem BHKW, wird der produzierte Strom in verschiedenen Bereichen und von verschiedenen Personen genutzt. Je nach Konstellation kann eine EEG-umlagebegünstigte Eigenversorgung vorliegen  oder eine voll umlagepflichtige Stromlieferung.Letztere kann sich als “Mieterstrom” qualifizieren, oder auch nicht. Die jeweiligen Voraussetzungen und Unterscheidungen sind kompliziert.

In einer Artikelserie auf www.green-energy-law.com gehen wir deshalb  den verschiedenen Rollen, Begriffen und Fallkonstellationen auf den Grund. Hier und da enden die Unzulänglichkeiten der derzeitigen Praxis jedoch in Unklarheiten, die wir gerne weiter vertiefen würden. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung im Rahmen des Solidarfonds Eigenversorgung. Für nähere Informationen wenden Sie sich an  Rechtsanwalt Peter Nümann.

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